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- Edict, dass niemand anderes Saltz, als aus Sr. Königl. Majestät Factoreyen kauffen oder gebrauchen soll. 1
- Edict, dass niemand bei 10 Thaler Strafe vor iedes Pferd, ohne Sr. Königl. Majestät [...] unterschriebenen [...] Pass einige freye Vorspann nehmen [...]. 1
- Edict, dass unter Militair-und Civil-Personen in allen Klage-Sachen die beyderseits ordentlichen Instantien, nach ihrem hierin festgesetzten Unterscheid, von allen und jeden genau beobachten, und darin, wie auch bey Judiciis mixtis, vorgeschriebener massen ponctuel verfahren, von Niemand einige eigenmächtige Execution vorgenommem, und der Missbrauch der Commissionen abgestellet werden soll. 1
- Edict, dass von nun an niemand, er sei von preussischen Unterthanen oder auch von Auswärtigen, der zu Wittenberg studiret zu einigem Predigt-Ambt, Cantorat oder 1
- Edict dass zu Debitirung des Salzes an die Auswärtige, eine Handlungs-Compagnie etabliret durch solche das vorräthige Salz in Königsberg und Memel übernommen [...]. 1
- Edict de la [...] Puissante Elisabeth Première Imperatrice [...] de toutes les Russies. Imprime à St. Petersbourg au Senat 1741" 1
- Edict den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grund=Eigenthums, so wie die persönlichen Verhältnisse der Land=Bewohner betreffend / 1
- Edict der Stadt Dantzig 1
- Edict die Abberufung der in Diensten der Republik Polen, oder der 1
- Edict die Niederlassung der Stuhlarbeiter auf dem platten Lande in Ost= und Westpreussen sammt witthauen, beiden Marken und Pommern betreffend / 1
- Edicte in der Königreichen Galizien und Lodomerien [...]. 1
- Edicte, Mandate, Rescripte etc., welche währender [!] Zeit der [...] Regierung Friedrich Wilhelms II. Königs von Preussen als souverainen Obersten Herzogs von Schlesien herausgekommen sind [...]. 1
- Edict gegen die Missbräuche der überhand genommenen Ehescheidungen. 1
- Edict gegen die überhand nehmenden Wild-Diebereyen. 1
- Edict im Hertzogthum Pommern und Fürstenthum Cammin. 1
- Edict in der Chur-und Marck Brandenburg. 1
- Edicti von Meister-Stücken und Receptions-Geldern vom 18 April 1747 [...]. 2
- Edicti von Meister-Stücken und Receptions-Geldern vom 18. April 1747. zum Gebrauch sämtlicher Innungen, Zunft- und Zechen in Schlesien und der Grafschaft Glogau [...]. 1
- Edicti wegen Ansagung des Sterbe-Viehes. 1
- Edicts de Anno 1724, dass zwar nach Verlauff der darinn gesetzten Frist die veraltete Wechsel so wenig als ein Wechsel und blosse Obligation mehr gelten, dem Innhaber oder 1
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