Indeksy
- Edict wider die Selbst-Rache und dass die Civil-Personen nach der Criminal- 1
- Edict wider die Tumulten. 1
- Edict wider Vervortheilung junger Leute wann Wechsel von ihnen ausgestellet und gar beschwohren werden. 1
- Edict wie der Nachlass derer, welche aus den Armen-Cassen oder 1
- Edict Wie es im Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz mit Sammlung der Lumpen zum Besten der einl~:adischen Papier-M~:uhlen gehalten, imgleichen Das forthin weder Papier-Sp~:ane Abschnitzel vom Pergament und andern H~:auten, noch Schaaf-F~:usse und andere dergleichen zum Leinmachen dienliche Materialien weiter aus dem Lande gef~:uhret und nach ausw~:artigen fremden Landen auf keine Weise debitiret werden sollen [...] Berlin den 15ten August 1763. 1
- Edict wie es in Seiner K~:oniglichen Majest~:at Landen mit der Trauer gehalten werden soll. 1
- Edict wie es von der wieder eingef~:uhrten General-Tabacks-Administration in den K~:oniglich Preussischen Landen disseits der Weser so wie auch in Schlesien, S~:ud-und Neu-Ostpreussen in Ansehung des gesammten Tabacks-Wesens vom 1 October 1797 an, gehalten werden soll. 1
- Edict wie es wegen der Gr~:utz-und Hand-M~:uhlen in der Chur-Marck Brandenburg hinf~:uhro gehalten werden soll. 1
- Edict wieder das Feuer-Anlegen und Tobackrauchen in den Heiden, auch Nacht-Fischen und Krebsen mit Feuer, im Herzogthum Pommern und F~:urstenthum Cammin. 1
- Edict wieder das unvorsichtige und gef~:ahrliche Toback-Rauchen. 1
- Edict wieder die Raubereyen und Diebereyen [...] Berlin, den 5 April 1723. 1
- Edict wieder die Trauungen ausserhalb Landes. 1
- Edict worinnen das Verboth gegen die Ausfuhre der Schlesischen Wolle nach fremden Landen, und die zu deren Verh~:utung zunehmende Praecautiones erneuert und eingesch~:arft werden. d. d. Berlin 20. Decembr. 1770. 1
- Edict, bey jetzt hier und da von neuen eingerissener Vieh-Seuche, und was vor Praecautiones und Anstalten dagegen in Sr. K~:onigl. Majest~:at K~:onigreich, Provintzien und Landen zu machen und zu verf~:ugen. 1
- Edict, Das In Schlesien und der Grafschaft Glatz die bishero noch behaltene alte unn~:utze und kostbare Meister-St~:ucke abgeschafft und statt deren brauchbare und bald wieder loss zu werdende Meister-St~:ucke verfertiget, Auch keine ~:uberm~:assige Receptions-Gelder gefordert werden sollen. (Berlin, den 18. April 1747). 1
- Edict, dass alle Studiosi Theologiae evangelisch-Lutherischer Religion den Anfang ihrer Studien wenigstens zwey Jahr zu Halle machen sollen, wofern sie in denen K~:oniglichen Landen befordert seyn wollen. Berlin, den 9ten Januarii 1736." 1
- Edict, dass auch bey wohlfeiler Zeit das Gesinde ihrer Herrschaft den schuldigen Gehorsam leisten, auch Knechte und M~:agde auf ihre eigene Hand sich nicht setzen sollen. 1
- Edict, dass die B~:urger zu Nachsetzung der Deserteurs keine Pferde auf den St~:allen halten d~:urffen, sondern die Officierer die Pferde f~:ur Geld mieten, es aber ~:ubrigens mit Nachsetzung der Deserteurs nach den publicirten Edicten gehalten werden soll. 1
- Edict, dass die Zigeuner, so im Lande betreten werden und 18. Jahr und dar~:uber alt seyn, ohne Gnade mit dem Galgen bestraffet, und die Kinder in W~:aysen-H~:auser gebracht werden sollen. 1
- Edict, dass die zur Verh~:utung der Feuers-Gefahren in St~:adten und D~:orffern ergangene 1
Wyświetlono rekordy 101101-101120 z 361548