Indeksy
- Edict wegen einiger Missbr~:auche besonders des sogenannten Blauen Montages bey Handwerkern. 1
- Edict wegen g~:antzlicher Abstellung des unzul~:assigen muthwilligen Supplicirens. 1
- Edict wegen Gebrauch des Stempel-Papiers und Pergaments. 1
- Edict wegen schleunniger Rettung der, durch pl~:otziche Zuf~:alle leblos gewordenen, im Wasser oder sonst verungl~:uckten und f~:ur todt gehaltenen Personen. 1
- Edict wegen Schonung des Wildprets in der Setz-und Br~:uthe-Zeit. 1
- Edict wegen Verh~:utung aller Feuers-Gefahr und Feuers-Br~:unste in St~:adten und D~:orffern. 1
- Edict wegen Verh~:utung des Eindringens armer Leute aus den benachbarten Landen und der darunter mit befindlichen Vagabonds und Diebs-Gesindel. 1
- Edict welches Ihre Chur-Fuerst. Durchl. zu Brandenburg [Fryderyk Wilhelm, Wielki Elektor] nach dem dieselbe mit Ihr. Koen. Majest. zu Polen [Jan Kazimierz, król Polski] [...] sich wiederumb versoehnet und in bestaendige Vertrawligkeit getreten, publiciren lassen. 1
- Edict wider das verbothene Feuer-Anmachen, Tobacks-Rauchen, Nacht-Fischen und Krebsen bey Feuer, das Grass-Anstecken und alle vorsetzliche oder zuf~:allige Brand-Stiftung in den Heyden, f~:ur die Provinz West-Preussen, und Districte an der Retze, und wie es bey einem entstehenden brande in der Heyde mit dessen L~:oschung gehalten werden foll. 1
- Edict wider den Mord neugebohrner unehelicher Kinder, verheimlichung der Schwangerschaft und Riederkunst. 1
- Edict wider die Banquerontirer. 1
- Edict wider die Selbst-Rache und dass die Civil-Personen nach der Criminal- 1
- Edict wider die Tumulten. 1
- Edict wider Vervortheilung junger Leute wann Wechsel von ihnen ausgestellet und gar beschwohren werden. 1
- Edict wie der Nachlass derer, welche aus den Armen-Cassen oder 1
- Edict Wie es im Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz mit Sammlung der Lumpen zum Besten der einl~:adischen Papier-M~:uhlen gehalten, imgleichen Das forthin weder Papier-Sp~:ane Abschnitzel vom Pergament und andern H~:auten, noch Schaaf-F~:usse und andere dergleichen zum Leinmachen dienliche Materialien weiter aus dem Lande gef~:uhret und nach ausw~:artigen fremden Landen auf keine Weise debitiret werden sollen [...] Berlin den 15ten August 1763. 1
- Edict wie es in Seiner K~:oniglichen Majest~:at Landen mit der Trauer gehalten werden soll. 1
- Edict wie es von der wieder eingef~:uhrten General-Tabacks-Administration in den K~:oniglich Preussischen Landen disseits der Weser so wie auch in Schlesien, S~:ud-und Neu-Ostpreussen in Ansehung des gesammten Tabacks-Wesens vom 1 October 1797 an, gehalten werden soll. 1
- Edict wie es wegen der Gr~:utz-und Hand-M~:uhlen in der Chur-Marck Brandenburg hinf~:uhro gehalten werden soll. 1
- Edict wieder das Feuer-Anlegen und Tobackrauchen in den Heiden, auch Nacht-Fischen und Krebsen mit Feuer, im Herzogthum Pommern und F~:urstenthum Cammin. 1
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