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- Patent. 1
- Patent 1674 12.04. 1
- Patent an die Einwohner des Grossherzogthums Posen, de dato Berlin den 22sten Junius 1815 = Patent do mieszkańców Wielkiego Xięstwa Poznańskiego, w sprawie odebrania uroczystego hołdu dziedzicznego z daty w Berlinie dnia 22-go Czerwca 1815 r. / 1
- Patent an die sämmtliche Stände und Einwohner der Lande Preussen und Pommern, welche die Crone Pohlen bishero besessen, wie auch der Districte von Gross-Pohlen disseits der Netze. 1
- Patent an die sämmtliche Stände und Einwohner der Lande Preussen und Pommern, welche die Crone Pohlen bishero besessen, wie auch der Districte von Gross-Pohlen, disseits der Netze. 1
- Patent, betreffend die 1
- Patent betreffend die Einrichtung des geistlichen und weltlichen Justitz-Wesens in den bishero von der Crone Pohlen besessenen, und nunmehro von Seiner Königlichen Maiestät von Preussen in Besitz genommenen Landen [...]. 1
- Patent cesarski z dnia 8 listopada 1853 o postępowaniu sądowem przy przekazywaniu kapitałów indemnizacyjnych. 1
- Patent cesarski z dnia 8 listopada 1853 o postępowaniu sądowym przy przekazywaniu kapitałów indemnizacyjnych. 1
- Patent cesarza Józefa Drugiego o Taksach za jura stolae / 1
- Patent dass aller Vorrath an Getreide [...] binnen drey Monathen in den Städten verkaufet oder 1
- Patent dass alle [...] Städte-und Land-Becker Ihr gebackenes Brodt in die Königlichen Residentzien ungehindert einbringen und nach Märcktgängigem Preiss des Getreydes verkaufen mögen. 1
- Patent, dass alle und jede, welchen Unter-Officiers oder gemeine Soldaten ausser ihren Garnisonen begegnen, nach dererselben Pässen fragen und sich solche [...] vorzeigen lassen, [...] solches weigernde für Deserteurs halten und denenselben als Mit-Deserteurs [!] verfahren sollen, bey Vermeydung der hierin determinirten schweren Strafe; und dass die ausser ihren Garnisonen sich befindende Unter-Officiers und gemeine Soldaten ihre Pässe [...] überall vorzeigen und unterschreiben lassen sollen [...]. 1
- Patent dass aus Königlichen Landen vor dieses Jahr keine Colonisten nach Preussen weiter verlanget werden. 1
- Patent, dass aus Königlichen Landen vor dieses Jahr keine Colonisten nach Preussen weiter verlanget werden. 1
- Patent, dass bey allen teutschen Gerichten keine andere Vollmachten gebrauchet werden sollen, als welche mit dem Recruten-Cassen-Stempel gestempelt [...] sind. 1
- Patent, dass bey allen teutschen Gerichten keine andere Vollmachten gebrauchet werden sollen, als welche mit dem Recruten-Cassen-Stempel gestempelt, und von den Commissarien Pech und Busse unterschrieben sind. 1
- Patent dass bey scharfer Strase in Preussen unter keinerley Praetext mehr, auch nicht zum sogenannten Rachweisen, ferner das vormalige kleine Maass und Gewicht, fondern durchgehends Berlinsche Elle, Maass und Gewicht von der gesetzten Zeit an gebrauchet werden folle. 1
- Patent, dass das Hagestoltzen-Recht, welches in Sr. Königl. Majestät Landen in Ansehung der fürstlichen Wolffenbüttelschen Unterthanen par repressaille eingeführet worden, nunmehro wieder aufgehoben seyn solle. 1
- Patent, dass den Handwerckern zwar erlaubet sey bey Erbauung der Galgen etc. ihre üblichen Gebräuche zu beobachten, jedoch dass sie den Gerichts-Obrigkeiten ausser dem Arbeits-Lohn keine besondere Unkosten verursachen. 1
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