Indeksy
- Verordnung wegen der studirenden Jugend auf Schulen und Universitäten, wie auch der Candidatorum Ministerii,
- Verordnung wegen der zunehmenden Praecaution bey Haltung der Vieh-Märckte in Pommern.
- Verordnung wegen Hurery und Ehebruchs. 1
- Verordnung wegen näherer Bestimmung verschiedener Vorschriften der Allgemeinen Gerichts-Ordnung / 1
- Verordnung wegen näherer Bestimmung verschiedener Vorschriften der Allgemeinen Gerichts-Ordnung.
- Verordnung wegen theilweiser Veräusserung von Grundstücken und Anlegung neuer Ansiedelungen. 1
- Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- und Finanz- Behörden.
- Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polozei- und Finanz-Vehörden.
- Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial= Polizei= und Finanz Behörden / 1
- Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial=, Polizei= und Finanz Behörden / 1
- Verordnung wegen Verpflegung der Armen, und des gänzlich abzustellenden Bettelns in Schlesien.
- Verordnung wegen Zusammenziehung bäuerlicher Grundstücke oder Verwandlung derselben in Vorwerks-Land mit Bezug auf die 6. und 7. des Edikts vom 9ten October 1807 den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigenthums betreffend : für die Provinzen Ostpreussen, Litthauen und Westpreussen ; [gegeben Königsberg den 14ten Februar 1808] / 1
- Verordnung wider das Austreiben des Viehes ohne Begleitung eines Hirten für Süd-Preussen und wegen des Pfandgeldes = Urządzenie dla Prus Południowych obostrzające, aby nie wpuszczano na paszę bydła bez pasterzy i względem opłaty wykupney dla uszkodzonych : [Dan w Potsdamie Dnia 18go Maia 1804 Roku / 1
- Verordnung wider das Austreiben des Viehes ohne Begleitung eines Hirten für Süd-Preussen und wegen des Pfandgeldes. 1
- Verordnung wie den nachtheiligen Folgen der Ungewissheit des polnischen Rechts in Ansehung der Südpreussen, Neu-Ostpreussen und Neuschlesien bis jetzt Jure Potioritatis besessenen Grundstücke abzuhelfen. 1
- Verordnung wie es mit Einbringung des Wildprets und der Wildhaute in den Städten und dem Verkauf auf dem platten Lande in Ost-Preussen, Litthauen, West-Preussen und im Retz-District zu Verhütung der Jagdeontraventionen gehalten werden foll.
- Verordnung wieder das Austreiben des Viehes ohne Begleitung eines Hirten, für Ost-und Westpreussen 1
- Verordnung, das Fluchen, Schwöhren und Gottslästern betreffendt.
- Verordnung, den Recursum derer Unterthanen ad Serenissimum, betreffend. 1
- Verordnung, die 1
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