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Edict, dass diejenige, welche das von den Saltz-Inspectoren Ihnen zugeschriebene Saltz-Quantum nicht nehmen, noch desshalb rechtmässige Ursachen beybringen, das erste mahl 3 Tage nacheinander 4 Stunden auf den Bock reiten oder so lange in den Ganten gestellet; das zweyte mahl auf 4 Wochen in die Karre gebracht das dritte mahl aber ohne Gnade aufgehangen werden sollen.
- Katalog: Starodruki
- Rok wydania : [1730 ca]
- Sygnatura: 318082
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