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- Verordnung wegen theilweiser Veräusserung von Grundstücken und Anlegung neuer Ansiedelungen. 1
- Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei- und Finanz- Behörden.
- Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polozei- und Finanz-Vehörden.
- Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial= Polizei= und Finanz Behörden / 1
- Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial=, Polizei= und Finanz Behörden / 1
- Verordnung wegen Verpflegung der Armen, und des gänzlich abzustellenden Bettelns in Schlesien.
- Verordnung wegen Zusammenziehung bäuerlicher Grundstücke oder Verwandlung derselben in Vorwerks-Land mit Bezug auf die 6. und 7. des Edikts vom 9ten October 1807 den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigenthums betreffend : für die Provinzen Ostpreussen, Litthauen und Westpreussen ; [gegeben Königsberg den 14ten Februar 1808] / 1
- Verordnung wider das Austreiben des Viehes ohne Begleitung eines Hirten für Süd-Preussen und wegen des Pfandgeldes = Urządzenie dla Prus Południowych obostrzające, aby nie wpuszczano na paszę bydła bez pasterzy i względem opłaty wykupney dla uszkodzonych : [Dan w Potsdamie Dnia 18go Maia 1804 Roku / 1
- Verordnung wider das Austreiben des Viehes ohne Begleitung eines Hirten für Süd-Preussen und wegen des Pfandgeldes. 1
- Verordnung wie den nachtheiligen Folgen der Ungewissheit des polnischen Rechts in Ansehung der Südpreussen, Neu-Ostpreussen und Neuschlesien bis jetzt Jure Potioritatis besessenen Grundstücke abzuhelfen. 1
- Verordnung wie es mit Einbringung des Wildprets und der Wildhaute in den Städten und dem Verkauf auf dem platten Lande in Ost-Preussen, Litthauen, West-Preussen und im Retz-District zu Verhütung der Jagdeontraventionen gehalten werden foll.
- Verordnung wieder das Austreiben des Viehes ohne Begleitung eines Hirten, für Ost-und Westpreussen 1
- Verordnung, das Fluchen, Schwöhren und Gottslästern betreffendt.
- Verordnung, den Recursum derer Unterthanen ad Serenissimum, betreffend. 1
- Verordnung, die 1
- Verordnung, die Audienzien- und Requêten-Tage aufs neue betreffend.
- Verordnung, wegen der Audienzien, die 1
- Verordnung, welchergestalt Unterthanen die sich ihrer Guthsherrschaft widersetzen, gestraft werden sollen. 1
- Verordnung, wie es in denen lateinischen Schulen, bey der Universität, mit denen Beneficiis und Stipendiis, mit der Wahl der Diaconorum an denen Kirchen, und der Rectorum et Praeceptorum an denen Schulen, imgleichen mit anderen zum Kirchen-und Schul-Wesen gehörigen Dingen in dem Königreiche Preussen zu halten.
- Verordnung. 1
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