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- Edict, dass keiner von Sr. K~:oniglichen Majest~:at Adelichen Vasallen und Anterthanen ohne Dero H~:ochsteigenh~:andigen Erlaubniss aus dem Lande reisen, noch weniger in ausw~:artige Dienste treten soll. 1
- Edict, dass nach Verlauf sechs Monate die Dienst-M~:agde und gantz gemeinen Weibesleute, sowohl Christen als Juden, keine seidene R~:ocke, Camis~:oler und L~:atze ferner tragen sollen. 1
- Edict, dass niemand anderes Saltz, als aus Sr. K~:onigl. Majest~:at Factoreyen kauffen oder gebrauchen soll. 1
- Edict, dass niemand bei 10 Thaler Strafe vor iedes Pferd, ohne Sr. K~:onigl. Majest~:at Hohen-H~:andig unterschriebenen, der Magdeburgischen Krieges und Domainen-Cammer ausgefertigten Pass einige freye Vorspann nehmen, die Regimenter auch, wann sie dergleichen n~:othig haben, sich wegen der P~:asse in Zeiten melden sollen. 1
- Edict, dass unter Militair-und Civil-Personen in allen Klage-Sachen die beyderseits ordentlichen Instantien, nach ihrem hierin festgesetzten Unterscheid, von allen und jeden genau beobachten, und darin, wie auch bey Judiciis mixtis, vorgeschriebener massen ponctuel verfahren, von Niemand einige eigenm~:achtige Execution vorgenommem, und der Missbrauch der Commissionen abgestellet werden soll. 1
- Edict, dass von nun an niemand, er sei von preussischen Unterthanen oder auch von Ausw~:artigen, der zu Wittenberg studiret zu einigem Predigt-Ambt, Cantorat oder 1
- Edict, wegen Abhalt-und Vertreibung der in K~:oniglichen Landen eindringender Armen, Bettler, Zigeuner und anderen unn~:utzen Gesindes. 1
- Edict, wegen Abstellung des Voll-Sauffens und Gesundheit-Trinckens. 1
- Edict, wegen Anhaltung und Verfolgung der Deserteurs 1
- Edict, wegen Anhaltung und Verfolgung der Deserteurs. De Dato Berlin, den 8. Januarii 1788. 1
- Edict, wegen der verrufenen geringhaltigen M~:untz-Sorten, ins besondere wegen der Max d'Or und Carolinen, auch aller andern von dergleichen Arth und Werth gepr~:agten g~:uldenen M~:untzen. 1
- Edict, wegen des Gebrauchs der gestempelten Charten. 1
- Edict, wegen des in Nieder-Schlesien auf einen leidlichern Fuss, als vor Alters, zugebrauchenden Stempel-Papiers. 1
- Edict, wegen des Kinder-Mords. 1
- Edict, wegen des Todtschlages wie auch wieder den Missbrauch der Rencontres. 1
- Edict, wegen des Todtschlages, wie auch wieder den Missbrauch der Rencontres. 1
- Edict, wegen des verbotenen Catun-Gebrauchs. 1
- Edict, wegen Verbesserung der Leinwands-Manufactur in Pommern und Beforderung des mehrern Debits der daselbst verfertigten Leinwand nach ausw~:artigen Landen. 1
- Edict, wegen Verruffung der geringhaltigen M~:untz-Sorten in Pommern. 1
- Edict, welchergestalt die Diebes-H~:ahler, wann sie ~:uberf~:uhret werden, ohne Weitl~:aufftigkeit und Formalit~:at von Process, zu bestraffen. 1
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