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- Edict seymowy przeciw rokoszanom. Zygmunt III król Polski WXLit., Warszawa na sejmie walnym koronnym 1607 1
- Edict und Hausgesetz über die Veräusserlichkeit der Königlichen Domainen / 1
- Edict und Hausgesetz über die Veräusserlichkeit der Königlichen Domainen.
- Edict wegen Anhaltung der Deserteurs. 1
- Edict wegen Anhaltung und Verfolgung der Deserteurs, auch wie die Meilen-Gelder für die zum Rachsetzen erforderten Reit-Pferde und die Douceurs für die eingebrachten Deferteurs bezahlet werden sollen.
- Edict wegen Anlegung und Verlegung neuer Bier-und Meth-Brauereien [...]. 1
- Edict wegen Bestraffung des Selbst-Mords. 1
- Edict wegen der Bettler in Pommern. 1
- Edict wegen des Südpreussischen Incolats oder wegen Besitzfähigkeit zu adlichen Gütern in Südpreussen.
- Edict wegen des Tollwerdens der Hunde. 1
- Edict wegen des unbefugten Schietzens in denen Städten und D~:rfern.
- Edict wegen Ein-und Verkauffung Goldes und Silbers. 1
- Edict wegen schleunniger Rettung der, durch plötziche Zufälle leblos gewordenen, im Wasser oder sonst verunglückten und für todt gehaltenen Personen.
- Edict wegen Schonung des Wildprets in der Setz-und Brüthe-Zeit.
- Edict wider das verbothene Feuer-Anmachen, Tobacks-Rauchen, Nacht-Fischen und Krebsen bey Feuer, das Grass-Anstecken und alle vorsetzliche oder zufällige Brand-Stiftung in den Heyden, für die Provinz West-Preussen, und Districte an der Retze, und wie es bey einem entstehenden brande in der Heyde mit dessen Löschung gehalten werden foll.
- Edict wider den Mord neugebohrner unehelicher Kinder, verheimlichung der Schwangerschaft und Riederkunst. 1
- Edict Wie es im Herzogthum Schlesien und der Grafschaft Glatz mit Sammlung der Lumpen zum Besten der einlädischen Papier-Mühlen gehalten, imgleichen Das forthin weder Papier-Späne Abschnitzel vom Pergament und andern Häuten, noch Schaaf-Füsse und andere dergleichen zum Leinmachen dienliche Materialien weiter aus dem Lande geführet und nach auswärtigen fremden Landen auf keine Weise debitiret werden sollen [...] Berlin den 15ten August 1763.
- Edict wie es in Seiner Königlichen Majestät Landen mit der Trauer gehalten werden soll.
- Edict wie es von der wieder eingeführten General-Tabacks-Administration in den Königlich Preussischen Landen disseits der Weser so wie auch in Schlesien, Süd-und Neu-Ostpreussen in Ansehung des gesammten Tabacks-Wesens vom 1 October 1797 an, gehalten werden soll.
- Edict wieder die Trauungen ausserhalb Landes. 1
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