Indexes
- Edict, wegen des Kinder-Mords. 1
- Edict, wegen des Todtschlages wie auch wieder den Missbrauch der Rencontres. 1
- Edict, wegen des Todtschlages, wie auch wieder den Missbrauch der Rencontres. 1
- Edict, wegen des verbotenen Catun-Gebrauchs. 1
- Edict, wegen Verbesserung der Leinwands-Manufactur in Pommern und Beforderung des mehrern Debits der daselbst verfertigten Leinwand nach ausw~:artigen Landen. 1
- Edict, wegen Verruffung der geringhaltigen M~:untz-Sorten in Pommern. 1
- Edict, welchergestalt die Diebes-H~:ahler, wann sie ~:uberf~:uhret werden, ohne Weitl~:aufftigkeit und Formalit~:at von Process, zu bestraffen. 1
- Edict, wie die mehreste Criminal-Processe in wenig Tagen oder 1
- Edict, wie die wahren Armen versorget und verpfleget, die muthwilligen Bettler bestrafet und zur Arbeit angehalten, auch ~:uberhaupt keine Bettler gesehen noch geduldet werden sollen. 1
- Edict, wie es in den Inquisitions-Sachen k~:unfftig mit dem Stempel-Papier gehalten werden soll. 1
- Edict, wie es in den K~:oniglichen Landen mit der Trauer gehalten werden soll. 1
- Edict, wie es in der Chur-und Neumarck, auch Magdeburg und Pommern, mit Versteurung der auf das platte Land eingehenden hoch impostirten Waaren gehalten, und dass die sonst verbotenen ausl~:andischen Waaren auch nicht auf das platte Land eingef~:uhret werden sollen. 1
- Edict, wie es in Inquisitions-Fiscalischen und Commissions-Sachen mit dem Gebrauch des Stempel-Papiers gehalten werden soll. 1
- Edict, wie es k~:unfftig mit denen Pfarr-Besetzungen in denen K~:onigl. Preussischen Landen gehalten werden soll. 1
- Edict, wie es mit den Hunden gehalten werden soll, damit selbige dem Wildprett, sonderlich in der Setz-und Br~:ute-Zeit keinen Schaden zuf~:ugen. 1
- Edict, wie es von der wieder eingef~:uhrten General-Tabacks-Administration in den K~:oniglich Preussischen Landen disseits der Weser, so wie auch in Schlesien, S~:ud-und Neu-Ostpreussen in Ansehung des gesammten Tabacks-Wesens vom 1. Octob. 1797 an, gehalten werden soll. 1
- Edict, wieder das Geldleihen und Borgen an Minderj~:ahrige [...]. 1
- Edict, wieder die Raubere~:yen, und dass dem Anzeiger einer Zigeuner-oder Diebes-Rotte zehen Thaler gezahlet, die im Werk ergriffenen Zigeuner und R~:auber ohne Anfrage aufgehangen, die sich wiedersetzenden aber auf der Stelle tod geschossen werden sollen. 1
- Edict, wodurch die bey denen Criminal-Processen n~:othige Kosten vors k~:unfftige reguliret werden. 1
- Edict, worin das Abschneiden junger Eichen verbothen wird. 1
Viewed records 101141-101160 from 361552