Indexes
- Edict, dass von nun an niemand, er sei von preussischen Unterthanen oder auch von Auswärtigen, der zu Wittenberg studiret zu einigem Predigt-Ambt, Cantorat oder
- Edict, wegen Abhalt-und Vertreibung der in Königlichen Landen eindringender Armen, Bettler, Zigeuner und anderen unnützen Gesindes.
- Edict, wegen Anhaltung und Verfolgung der Deserteurs 1
- Edict, wegen Anhaltung und Verfolgung der Deserteurs. De Dato Berlin, den 8. Januarii 1788. 1
- Edict, wegen der verrufenen geringhaltigen Müntz-Sorten, ins besondere wegen der Max d'Or und Carolinen, auch aller andern von dergleichen Arth und Werth geprägten güldenen Müntzen.
- Edict, wegen des in Nieder-Schlesien auf einen leidlichern Fuss, als vor Alters, zugebrauchenden Stempel-Papiers. 1
- Edict, wegen des Kinder-Mords. 1
- Edict, wegen des verbotenen Catun-Gebrauchs. 1
- Edict, wegen Verbesserung der Leinwands-Manufactur in Pommern und Beforderung des mehrern Debits der daselbst verfertigten Leinwand nach auswärtigen Landen.
- Edict, wegen Verruffung der geringhaltigen Müntz-Sorten in Pommern.
- Edict, wie die mehreste Criminal-Processe in wenig Tagen oder 1
- Edict, wie die wahren Armen versorget und verpfleget, die muthwilligen Bettler bestrafet und zur Arbeit angehalten, auch überhaupt keine Bettler gesehen noch geduldet werden sollen.
- Edict, wie es in den Königlichen Landen mit der Trauer gehalten werden soll.
- Edict, wie es in Inquisitions-Fiscalischen und Commissions-Sachen mit dem Gebrauch des Stempel-Papiers gehalten werden soll. 1
- Edict, wie es künfftig mit denen Pfarr-Besetzungen in denen Königl. Preussischen Landen gehalten werden soll.
- Edict, wie es mit den Hunden gehalten werden soll, damit selbige dem Wildprett, sonderlich in der Setz-und Brüte-Zeit keinen Schaden zufügen.
- Edict, wieder die Raubereÿen, und dass dem Anzeiger einer Zigeuner-oder Diebes-Rotte zehen Thaler gezahlet, die im Werk ergriffenen Zigeuner und Räuber ohne Anfrage aufgehangen, die sich wiedersetzenden aber auf der Stelle tod geschossen werden sollen.
- Edict, wodurch die bey denen Criminal-Processen nöthige Kosten vors künfftige reguliret werden.
- Edict, worin das Abschneiden junger Eichen verbothen wird. 1
- Edict). 1
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