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- Patent względem zakazanego wywozu złota y srebra, osobliwie Frydrychsdorow. 1
- Patent względem zniesienia rozmaitych złych nałogow przy uprzęgu y iak ogulnie[!] we Wschodnich i Zachodnich Prussach z uprzęgiem trzymano ma bydź. 1
- Patent z strony postępowania przeciwko południopruskim insurgentom. 1
- Patent z strony postępowania przećiwko południopruskim insurgentom. 1
- Patent znoszący pańszczyznę w Galicji. 1
- Patent zu Beforderung des Schiff-Baues auf der Elbe, Oder und Spree und Wegender Freyheiten so die Bauer der Schiffs-Bef~:asse geniessen sollen. 2
- Patent zu Publicirung des Pardons vor alle Deserteurs von denen Regimentern, und aus dem Lande nach dem Pohlnischen gewichene Unterthanen, wann sie binnen 2, l~:angstens 3 Monaten sich wieder einfinden. 1
- Patent, betreffend die 1
- Patent, dass alle und jede, welchen Unter-Officiers oder gemeine Soldaten ausser ihren Garnisonen begegnen, nach dererselben P~:assen fragen und sich solche [...] vorzeigen lassen, [...] solches weigernde f~:ur Deserteurs halten und denenselben als Mit-Deserteurs [!] verfahren sollen, bey Vermeydung der hierin determinirten schweren Strafe; und dass die ausser ihren Garnisonen sich befindende Unter-Officiers und gemeine Soldaten ihre P~:asse [...] ~:uberall vorzeigen und unterschreiben lassen sollen [...]. 1
- Patent, dass bey allen Teutschen Gerichten keine andere Vollmachten gebrauchet werden sollen, als welche mit dem Recruten-Cassen-Stempel gestempelt [...] sind. 1
- Patent, dass bey allen teutschen Gerichten keine andere Vollmachten gebrauchet werden sollen, als welche mit dem Recruten-Cassen-Stempel gestempelt, und von den Commissarien Pech und Busse unterschrieben sind. 1
- Patent, dass das Hagestoltzen-Recht, welches in Sr. K~:onigl. Majest~:at Landen in Ansehung der f~:urstlichen Wolffenb~:uttelschen Unterthanen par repressaille eingef~:uhret worden, nunmehro wieder aufgehoben seyn solle. 1
- Patent, dass den Handwerckern zwar erlaubet sey bey Erbauung der Galgen etc. ihre ~:ublichen Gebr~:auche zu beobachten, jedoch dass sie den Gerichts-Obrigkeiten ausser dem Arbeits-Lohn keine besondere Unkosten verursachen. 1
- Patent, dass die aus fremden Landen nach Berlin ziehenden Manufacturiers, Fabricanten und Handwercker die hierin benannten Beneficia und Freyheiten geniessen sollen. 1
- Patent, dass die denen Neuanbauenden zu Stettin gereichte Bau-Materialien, auch Transport-und Bau-Freyheit-Gelder, imgleichen der etwa einem oder andern angewiesene Platz geschencket worden. 1
- Patent, dass die Fremden, so auf der Friederichstadt hiesiger Residentzien anbauen, die hierin benannten Freyheiten geniessen sollen. 1
- Patent, dass hink~:unfftig Stipendia nur denjenigen, so auf der Universit~:at zu der Zeit, da selbige f~:allig, w~:urcklich studiren, gegeben, und auf diesen Fuss alle bisherige Expectantzen cassiret seyn sollen. 1
- Patent, dass in der Ucker-Marct und auff denen Neum~:arckischen Grentzen von neuen sich ~:aussernde Vieh-Sterben betreffend was vor praecautiones bey etwa Sich in dem Hertzogthum Magdeburg Neuffernden Vieh-Sterben darwieder genommen und wie es bey Einscharrung des abgestanden Viehes gehalten werden solle. De Dato Berlin den 30 Julii 1720. 1
- Patent, dass niemand in ausw~:artige Lotterien Geld setzen soll. 1
- Patent, dass zu Beforderung des Anbaues derer in denen Pommerschen und Caminschen St~:adten annoch vorhandenen w~:usten Stellen die 23 pro Cent Holtz-und 15 pro Cent Baufreyheit-Gelder noch 4 Jahr, nemlich bis Ende des Decembris 1735 gereichet werden sollen. 1
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