Indexes
- Patent, dass den Handwerckern zwar erlaubet sey bey Erbauung der Galgen etc. ihre üblichen Gebräuche zu beobachten, jedoch dass sie den Gerichts-Obrigkeiten ausser dem Arbeits-Lohn keine besondere Unkosten verursachen.
- Patent, dass die aus fremden Landen nach Berlin ziehenden Manufacturiers, Fabricanten und Handwercker die hierin benannten Beneficia und Freyheiten geniessen sollen. 1
- Patent, dass die denen Neuanbauenden zu Stettin gereichte Bau-Materialien, auch Transport-und Bau-Freyheit-Gelder, imgleichen der etwa einem oder andern angewiesene Platz geschencket worden. 1
- Patent, dass die Fremden, so auf der Friederichstadt hiesiger Residentzien anbauen, die hierin benannten Freyheiten geniessen sollen. 1
- Patent, dass hinkünfftig Stipendia nur denjenigen, so auf der Universität zu der Zeit, da selbige fällig, würcklich studiren, gegeben, und auf diesen Fuss alle bisherige Expectantzen cassiret seyn sollen.
- Patent, dass niemand in auswärtige Lotterien Geld setzen soll.
- Patent, dass zu Beforderung des Anbaues derer in denen Pommerschen und Caminschen Städten annoch vorhandenen wüsten Stellen die 23 pro Cent Holtz-und 15 pro Cent Baufreyheit-Gelder noch 4 Jahr, nemlich bis Ende des Decembris 1735 gereichet werden sollen.
- Patent, Die für die
- Patent, In betref des auf höchsten Befehl zu Vergütung der Militar-Quartiere in denen gesammten Landes-Ortschaften auszuschreibenden Quartierzinnsungs-Beytrags.
- Patent, wegen Abschaffung der gar zu engen Fischer-Netze in Vor-Pommern. 1
- Patent, wegen Abstellung der Missbräuche bey den Handwercken.
- Patent, wegen Ansetzung mehrer Unterthanen, Hausleute, Leinweber und Spinner in und bey Dörffern.
- Patent, wegen Aufhebung des mit Chur-Sachsen errichteten Cartels, und darauf ergangenen Erläuterungs-Recessus, die reciprocirliche Ausliefferung derer beyederseitigen Deserteurs betreffend.
- Patent, wegen besserer Regulirung der Vorspanne auf Sr. Königl. Majestät Reisen, und wie es damit gehalten soll.
- Patent, wegen Evitirung der Schulden bey den Capitains und subalternen Officiers, auch Unter-Officiers und gemeinen Soldaten. 1
- Patent, wegen Stifftung zweyer zur Wohlfahrt des Landes wohleingereichteten Krieges-und Domainen-Cammern in Nieder-Schlesien, und dahin gewiedmeten Sachen. 1
- Patent, względem odnowienia handlu bez zaplacenia żadnego cla, po rzekach Odery[!], Warty, y Netky, z Polskiey az do Szczećina. 1
- Patent. 1
- Patentes [Baltasar de Quiñones] magistri [...] conventus Czasnicensis [...] Hański, Rzym 29 IX 1787 1
- Patentes [Baltasar de Quiñones] magistri [...] Gabrielis Rubanowski, Rzym, 13 II 1788. 1
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