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- Publicandum wegen der Freiholz geniessenden Unterthanen Forst-Verbesserungs-Beihülfe in Westpreussen.
- Publicandum wegen der Immediat-Gesuche und Beschwerden. [Inc.] " Obgleich ein jeder...". [Expl.:] "... zu hüten hat" / 1
- Publicandum wegen der immediaten Beschwerde-Führungen.
- Publicandum wegen der Sonn- und Festags-Feye[...] in West-Preussen. 1
- Publicandum wegen der von denen Cantonisten bey der Veränderung ihres Aufenthalts jedesmal der Obrigkeit zu machenden Anzeige, und der gegen die Uebertreter.
- Publicandum wegen des alleinigen Gebrauchs der von der Königlich Preussischen Academie der Wissenschaften gestempelten Calender.
- Publicandum wegen des Calender Debits in West-Preussen. 1
- Publicandum wegen des gänzlichen Verboths der fremden weissen oder verzinnten Bleche in Ost- und Westpreussen, auch dem Netz-District.
- Publicandum wegen des gänzlichen Verboths des fremden Salpeters zur innern Consumtion in den Sämtlichen Königlichen Staaten diesseits der Weser.
- Publicandum wegen des gänzlichen Verbots der Einbringung fremder Messingswaaren in West-Preussen und dem Retz-District.
- Publicandum wegen des gänzlichen Verbots des Schwedischen Eisens in Westpreussen und dem Netzdistrict.
- Publicandum wegen des Masses bei dem Getreide-Verkauf in den Handelsplätzen Westpreussichen Cammer Departaments und im Retz-District.
- Publicandum wegen künftiger Entrichtung der Consumtions-Steuer-Sätze in Süd-Preussen von Caffe, Zucker und Syrop.
- Publicandum wegen Schonung des Rehwildprets und besonders der Rücken.
- Publicandum wegen verbothener Auf- und Verkäuferey auch Ausfuhr der rohen Häute und Leder.
- Publicandum wegen verbothener Ausfuhr der einländischen Wolle und bewollten Felle.
- Publicandum welchergestalt es von Trinitatis 1788 an, mit der Verpackung des Salzes und mit dem Verkauf desselben im Lande, gehalten werden soll. 1
- Publicandum wie diejenigen sich zu verhalten haben, welche bey Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Person Vorstellungen und Veschwerden anbringen wollen.
- Publicandum wie es mit Betrafung der hirten, Schäfer oder Knechte und deren Herrschaften gehalten werden soll, wenn in Königlichen Gehegen und Schonungen gehütet wird.
- Publicandum względem niektorych w sądzenia sposobie w Prusiech Południowych [...] uczynionych rozporządzeń. 1
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