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- Patent z strony postępowania przećiwko południopruskim insurgentom. 1
- Patent znoszący pańszczyznę w Galicji. 1
- Patent zu Publicirung des Pardons vor alle Deserteurs von denen Regimentern, und aus dem Lande nach dem Pohlnischen gewichene Unterthanen, wann sie binnen 2, längstens 3 Monaten sich wieder einfinden.
- Patent, betreffend die 1
- Patent, dass alle und jede, welchen Unter-Officiers oder gemeine Soldaten ausser ihren Garnisonen begegnen, nach dererselben Pässen fragen und sich solche [...] vorzeigen lassen, [...] solches weigernde für Deserteurs halten und denenselben als Mit-Deserteurs [!] verfahren sollen, bey Vermeydung der hierin determinirten schweren Strafe; und dass die ausser ihren Garnisonen sich befindende Unter-Officiers und gemeine Soldaten ihre Pässe [...] überall vorzeigen und unterschreiben lassen sollen [...].
- Patent, dass bey allen teutschen Gerichten keine andere Vollmachten gebrauchet werden sollen, als welche mit dem Recruten-Cassen-Stempel gestempelt, und von den Commissarien Pech und Busse unterschrieben sind. 1
- Patent, dass das Hagestoltzen-Recht, welches in Sr. Königl. Majestät Landen in Ansehung der fürstlichen Wolffenbüttelschen Unterthanen par repressaille eingeführet worden, nunmehro wieder aufgehoben seyn solle.
- Patent, dass den Handwerckern zwar erlaubet sey bey Erbauung der Galgen etc. ihre üblichen Gebräuche zu beobachten, jedoch dass sie den Gerichts-Obrigkeiten ausser dem Arbeits-Lohn keine besondere Unkosten verursachen.
- Patent, dass die aus fremden Landen nach Berlin ziehenden Manufacturiers, Fabricanten und Handwercker die hierin benannten Beneficia und Freyheiten geniessen sollen. 1
- Patent, dass die denen Neuanbauenden zu Stettin gereichte Bau-Materialien, auch Transport-und Bau-Freyheit-Gelder, imgleichen der etwa einem oder andern angewiesene Platz geschencket worden. 1
- Patent, dass die Fremden, so auf der Friederichstadt hiesiger Residentzien anbauen, die hierin benannten Freyheiten geniessen sollen. 1
- Patent, dass hinkünfftig Stipendia nur denjenigen, so auf der Universität zu der Zeit, da selbige fällig, würcklich studiren, gegeben, und auf diesen Fuss alle bisherige Expectantzen cassiret seyn sollen.
- Patent, dass niemand in auswärtige Lotterien Geld setzen soll.
- Patent, dass zu Beforderung des Anbaues derer in denen Pommerschen und Caminschen Städten annoch vorhandenen wüsten Stellen die 23 pro Cent Holtz-und 15 pro Cent Baufreyheit-Gelder noch 4 Jahr, nemlich bis Ende des Decembris 1735 gereichet werden sollen.
- Patent, Die für die
- Patent, In betref des auf höchsten Befehl zu Vergütung der Militar-Quartiere in denen gesammten Landes-Ortschaften auszuschreibenden Quartierzinnsungs-Beytrags.
- Patent, wegen Abschaffung der gar zu engen Fischer-Netze in Vor-Pommern. 1
- Patent, wegen Abstellung der Missbräuche bey den Handwercken.
- Patent, wegen Ansetzung mehrer Unterthanen, Hausleute, Leinweber und Spinner in und bey Dörffern.
- Patent, wegen Aufhebung des mit Chur-Sachsen errichteten Cartels, und darauf ergangenen Erläuterungs-Recessus, die reciprocirliche Ausliefferung derer beyederseitigen Deserteurs betreffend.
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